✓ Aktiv 🇦🇹 Bundesweit einkommensersatz
Förderhöhe 50 % (ab 43. Tag: 60 %) des Bruttogehalts
Krankengeld (ÖGK)
Einkommensersatz bei längerem Krankenstand ab dem 4. Tag – ca. 50–60 % des Bruttogehalts. Es beträgt 50 % des Krankenlohns, nach 42 Tagen 60 %.
Frist: Automatisch nach Arztbestätigung; keine gesonderte Antragspflicht
Beschreibung
Das Krankengeld der ÖGK ersetzt bei einem längeren Krankenstand ab dem 4. Kranktag (oder ab dem 1. Tag, wenn kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht) einen Teil des Einkommens. Es beträgt 50 % des Krankenlohns, nach 42 Tagen 60 %. Selbstständige haben eigene Regelungen.
Voraussetzungen
- ÖGK-Versichert
- Ärztliches Attest (Krankenstandsbestätigung)
- Krankenstand ab dem 4. Tag (nach Entgeltfortzahlung)
- Mindestversicherungszeit erfüllt
Förderhöhe im Detail
Erste 42 Tage: 50 % des Krankenentgelts; ab 43. Tag: 60 %; max. 78 Wochen pro Erkrankung; danach Rehabilitationsgeld
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