Beschreibung

Das Krankengeld der ÖGK ersetzt bei einem längeren Krankenstand ab dem 4. Kranktag (oder ab dem 1. Tag, wenn kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht) einen Teil des Einkommens. Es beträgt 50 % des Krankenlohns, nach 42 Tagen 60 %. Selbstständige haben eigene Regelungen.

Voraussetzungen

  • ÖGK-Versichert
  • Ärztliches Attest (Krankenstandsbestätigung)
  • Krankenstand ab dem 4. Tag (nach Entgeltfortzahlung)
  • Mindestversicherungszeit erfüllt

Förderhöhe im Detail

Erste 42 Tage: 50 % des Krankenentgelts; ab 43. Tag: 60 %; max. 78 Wochen pro Erkrankung; danach Rehabilitationsgeld
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Zielgruppe ÖGK-Versicherte, Arbeitnehmer
Förderart einkommensersatz
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Stand 15.03.2026