Beschreibung

Versicherte können zur Wiederherstellung oder Verbesserung ihrer Gesundheit Anspruch auf einen Kuraufenthalt oder stationäre Rehabilitation haben. Die Kosten übernehmen je nach Fall die PVA oder die ÖGK. Ein ärztlicher Antrag und Bewilligung durch den Versicherungsträger sind nötig.

Voraussetzungen

  • Ärztliche Verordnung
  • Bewilligung durch PVA oder ÖGK
  • Medizinische Notwendigkeit (Gutachten)
  • Versicherungszeit erfüllt

Förderhöhe im Detail

Stationaere Reha: Zuzahlung 11,06-26,87 EUR/Tag (einkommensabhaengig, max. 28 Tage/Jahr); Befreiung bei geringem Einkommen moeglich
Ambulante Reha: kostenlos
Dauer stationaer: mehrere Wochen
Dauer ambulant: 6-10 Wochen (in PVA-Einrichtungen: 3 Wochen)
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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Versicherte, Pensionisten, Chronisch Kranke
Förderart sachleistung
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Stand 15.03.2026