Kur & Rehabilitation (PVA / Krankenkasse)
Medizinische Rehabilitation und Kuraufenthalte auf Kosten der Pensionsversicherung oder Krankenkasse
Frist: Antrag über behandelnden Arzt
Beschreibung
Versicherte können zur Wiederherstellung oder Verbesserung ihrer Gesundheit Anspruch auf einen Kuraufenthalt oder stationäre Rehabilitation haben. Die Kosten übernehmen je nach Fall die PVA oder die ÖGK. Ein ärztlicher Antrag und Bewilligung durch den Versicherungsträger sind nötig.
Voraussetzungen
- Ärztliche Verordnung
- Bewilligung durch PVA oder ÖGK
- Medizinische Notwendigkeit (Gutachten)
- Versicherungszeit erfüllt
Förderhöhe im Detail
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