Mehrkindzuschlag
Staatlicher Zuschlag zu Familienbeihilfe ab dem dritten Kind.
Frist: laufend
Beschreibung
Familien erhalten ab dem dritten Kind einen monatlichen Mehrkindzuschlag zusätzlich zur Familienbeihilfe. Der Zuschlag soll die finanzielle Mehrbelastung kinderreicher Familien abfedern. Der Mehrkindzuschlag wird zusammen mit der Familienbeihilfe automatisch ausgezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
- Anspruch auf Familienbeihilfe für mindestens drei Kinder
- Einkommensgrenze laut aktuellem Steuertarif beachten
- Antragstellung beim Finanzamt
- Antrag beim Finanzamt erforderlich (keine automatische Auszahlung)
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Achtung: Wird NICHT automatisch mit der Familienbeihilfe ausgezahlt — eigener Antrag beim Finanzamt erforderlich.
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