Beschreibung

Die Notstandshilfe schließt an das Arbeitslosengeld an, wenn dieses ausgelaufen ist und weiterhin Bedürftigkeit besteht. Sie beträgt einen Prozentsatz des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes und wird unter Berücksichtigung des Einkommens des Partners bewilligt.

Voraussetzungen

  • Arbeitslosengeld ausgeschöpft
  • Arbeitssuchend gemeldet
  • Bedürftig (Einkommensanrechnung)
  • Arbeitsfähig und arbeitswillig

Förderhöhe im Detail

Regelsatz: 92 % des AL-Geldes; bei niedrigem AL-Geld: 95 %; Partnereinkommen wird angerechnet
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Zielgruppe Langzeitarbeitslose, Arbeitssuchende
Förderart einkommensersatz
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle AMS Österreich
Stand 15.03.2026