✓ Aktiv 🇦🇹 Bundesweit einkommensersatz
Förderhöhe 92–95 % des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes
Notstandshilfe (AMS)
Sozialleistung nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes – für Langzeitarbeitslose. Die Notstandshilfe schließt an das Arbeitslosengeld an.
Frist: Antrag beim zuständigen AMS stellen
Beschreibung
Die Notstandshilfe schließt an das Arbeitslosengeld an, wenn dieses ausgelaufen ist und weiterhin Bedürftigkeit besteht. Sie beträgt einen Prozentsatz des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes und wird unter Berücksichtigung des Einkommens des Partners bewilligt.
Voraussetzungen
- Arbeitslosengeld ausgeschöpft
- Arbeitssuchend gemeldet
- Bedürftig (Einkommensanrechnung)
- Arbeitsfähig und arbeitswillig
Förderhöhe im Detail
Regelsatz: 92 % des AL-Geldes; bei niedrigem AL-Geld: 95 %; Partnereinkommen wird angerechnet
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