Beschreibung

Das Land Oberösterreich gewährt eine einmalige Zahlung von 160 € für Kinder im Alter von 5–7 Jahren (60–84 Lebensmonate), wenn bestimmte Vorsorge- und Gesundheitsnachweise erbracht werden: abgeschlossene Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 5. Lebensjahr, zahnärztliche Kontrolle mit kariesfreien oder behandelten Zähnen sowie aktueller Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Polio-Impfschutz. Keine Einkommensgrenze. Antragstellung bei der Bezirkshauptmannschaft.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in OÖ (EU-Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt)
  • Kind im Alter von 60–84 Lebensmonaten (5–7 Jahre)
  • vollständige Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 5. Lebensjahr
  • zahnärztliche Bestätigung (kariesfrei oder behandelt)
  • aktueller DTP-Polio-Impfschutz
  • keine Einkommensgrenze

Förderhöhe im Detail

€160 einmalige Zahlung
Keine Einkommensgrenze
Antragstellung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft
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Wichtiger Hinweis

Antragsstellung erst zwischen dem 5. und 7. Geburtstag des Kindes möglich – nicht direkt nach der Geburt.

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Zielgruppe Privatpersonen
Förderart Zuschuss
Region Oberösterreich
Quelle land-oberoesterreich.gv.at
Stand 14.03.2026