OÖ Eltern-Kind-Zuschuss
Einmaliger Zuschuss für Familien in OÖ – Antrag zwischen dem 5. und 7. Geburtstag des Kindes
Frist: laufend
Beschreibung
Das Land Oberösterreich gewährt eine einmalige Zahlung von 160 € für Kinder im Alter von 5–7 Jahren (60–84 Lebensmonate), wenn bestimmte Vorsorge- und Gesundheitsnachweise erbracht werden: abgeschlossene Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 5. Lebensjahr, zahnärztliche Kontrolle mit kariesfreien oder behandelten Zähnen sowie aktueller Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Polio-Impfschutz. Keine Einkommensgrenze. Antragstellung bei der Bezirkshauptmannschaft.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in OÖ (EU-Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt)
- Kind im Alter von 60–84 Lebensmonaten (5–7 Jahre)
- vollständige Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 5. Lebensjahr
- zahnärztliche Bestätigung (kariesfrei oder behandelt)
- aktueller DTP-Polio-Impfschutz
- keine Einkommensgrenze
Förderhöhe im Detail
Antragsstellung erst zwischen dem 5. und 7. Geburtstag des Kindes möglich – nicht direkt nach der Geburt.
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