Beschreibung

Das Schulstartgeld ist ein jährlicher Zuschlag zur Familienbeihilfe, der automatisch im September an alle Bezieher:innen der Familienbeihilfe für Kinder im schulpflichtigen Alter (6–15 Jahre) ausgezahlt wird. Es muss nicht gesondert beantragt werden. Der Betrag soll helfen, Schulkosten (Schulmaterial, Hefte, Bücher) zu Beginn des Schuljahres zu decken.

Voraussetzungen

  • Bezug der Familienbeihilfe
  • Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren
  • kein gesonderter Antrag erforderlich — automatische Auszahlung

Förderhöhe im Detail

121,40 € pro Kind
Auszahlung mit der Familienbeihilfe für August
Kein gesonderter Antrag erforderlich

Kombinierbar mit

⚠️
Wichtiger Hinweis

Wird automatisch mit der Familienbeihilfe für August ausgezahlt — kein eigener Antrag nötig.

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Privatpersonen
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle oesterreich.gv.at
Stand 15.03.2026