Schulstartgeld
Jährlicher Zuschlag zur Familienbeihilfe für schulpflichtige Kinder — automatisch ausbezahlt
Frist: laufend
Beschreibung
Das Schulstartgeld ist ein jährlicher Zuschlag zur Familienbeihilfe, der automatisch im September an alle Bezieher:innen der Familienbeihilfe für Kinder im schulpflichtigen Alter (6–15 Jahre) ausgezahlt wird. Es muss nicht gesondert beantragt werden. Der Betrag soll helfen, Schulkosten (Schulmaterial, Hefte, Bücher) zu Beginn des Schuljahres zu decken.
Voraussetzungen
- Bezug der Familienbeihilfe
- Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren
- kein gesonderter Antrag erforderlich — automatische Auszahlung
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Wird automatisch mit der Familienbeihilfe für August ausgezahlt — kein eigener Antrag nötig.
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