✓ Aktiv 🇦🇹 Bundesweit Zuschuss
Förderhöhe 121,40 € je Kind
Schulstartgeld
Jährlicher Zuschlag zur Familienbeihilfe für schulpflichtige Kinder — automatisch ausbezahlt. Es muss nicht gesondert beantragt werden.
Frist: laufend
Beschreibung
Das Schulstartgeld ist ein jährlicher Zuschlag zur Familienbeihilfe, der automatisch im September an alle Bezieher:innen der Familienbeihilfe für Kinder im schulpflichtigen Alter (6–15 Jahre) ausgezahlt wird. Es muss nicht gesondert beantragt werden. Der Betrag soll helfen, Schulkosten (Schulmaterial, Hefte, Bücher) zu Beginn des Schuljahres zu decken.
Voraussetzungen
- Bezug der Familienbeihilfe
- Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren
- kein gesonderter Antrag erforderlich — automatische Auszahlung
Förderhöhe im Detail
121,40 € pro Kind
Auszahlung mit der Familienbeihilfe für August
Kein gesonderter Antrag erforderlich
Kombinierbar mit
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Wichtiger Hinweis
Wird automatisch mit der Familienbeihilfe für August ausgezahlt — kein eigener Antrag nötig.
Zur offiziellen Förderseite →
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