Beschreibung

Nach einem mindestens 6-wöchigen Krankenstand können Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbaren. Die reduzierte Arbeitszeit wird durch das Wiedereingliederungsgeld des AMS ausgeglichen. Die Maßnahme dauert 1–6 Monate.

Voraussetzungen

  • Krankenstand von mindestens 6 Wochen am Stück
  • Einigung mit Arbeitgeber auf Teilzeit (Reduktion mind. 25 %, max. 50 %)
  • Begleitung durch fit2work empfohlen
  • Antrag beim AMS

Förderhöhe im Detail

Ausgleich für die reduzierte Arbeitszeit durch AMS-Geld; zusätzlich Teilzeitlohn des Arbeitgebers; max. 6 Monate
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Zielgruppe Arbeitnehmer nach Langzeitkrankenstand
Förderart einkommensersatz
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Sozialministerium / AMS
Stand 15.03.2026