Gründungsbeihilfe (AMS)
Einkommensabsicherung für die Dauer des AMS-Unternehmensgründungsprogramms (UGP, ca. 6 Monate) – für Arbeitslose, die ein Unternehmen gründen
Frist: laufend
Beschreibung
Das AMS sichert das Einkommen von arbeitslosen Personen für die gesamte Dauer des AMS-Unternehmensgründungsprogramms (UGP, typisch ca. 6 Monate). Das Programm umfasst Beratung, Schulungen und Einkommensabsicherung während der Gründungsphase. Die Beihilfe überbrückt den Zeitraum, bis die ersten Markterläse eintreffen. Voraussetzung ist die Teilnahme am UGP mit Beratung und Businessplan.
Voraussetzungen
- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit während der Vorbereitungsphase
- Teilnahme an der Realisierungsphase des AMS-Unternehmensneugründungsprogramms (UGP)
- Arbeitslosigkeit vor der Gründung
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Voraussetzung ist die Teilnahme am AMS-Unternehmensneugründungsprogramm (UGP) mit Businessplan und Beratung.
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