Beschreibung

Das AMS sichert das Einkommen von arbeitslosen Personen für die gesamte Dauer des AMS-Unternehmensgründungsprogramms (UGP, typisch ca. 6 Monate). Das Programm umfasst Beratung, Schulungen und Einkommensabsicherung während der Gründungsphase. Die Beihilfe überbrückt den Zeitraum, bis die ersten Markterläse eintreffen. Voraussetzung ist die Teilnahme am UGP mit Beratung und Businessplan.

Voraussetzungen

  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit während der Vorbereitungsphase
  • Teilnahme an der Realisierungsphase des AMS-Unternehmensneugründungsprogramms (UGP)
  • Arbeitslosigkeit vor der Gründung

Förderhöhe im Detail

Einkommenssicherung für die Dauer des UGP (typisch ~6 Monate)
Höhe richtet sich nach vorherigem Arbeitslosengeld
Beantragung beim AMS

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

Voraussetzung ist die Teilnahme am AMS-Unternehmensneugründungsprogramm (UGP) mit Businessplan und Beratung.

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Zielgruppe Unternehmen, Privatpersonen
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle ams.at
Stand 14.03.2026