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Förderhöhe Bis zu 4.500 €/Jahr (Grundfreibetrag, ohne Investition); höher mit Investitionsnachweis
Gewinnfreibetrag (GFB) für Selbstständige
Steuerfreier Gewinnfreibetrag für Selbstständige und EPU – bis 15 % auf die ersten 33.000 € Gewinn. Selbstständige und EPU können einen Gewinnfreibetrag.
Frist: In der Einkommensteuererklärung geltend machen
Beschreibung
Selbstständige und EPU können einen Gewinnfreibetrag von bis zu 15 % auf die ersten 33.000 € ihres Gewinns geltend machen. Für höhere Gewinne gibt es abgestufte Freibetragsquoten. Für den Grundfreibetrag bis 4.500 € sind keine Investitionen nötig; für den investitionsbedingten GFB sind begünstigte Investitionen nachzuweisen.
Voraussetzungen
- Natürliche Person mit betrieblichen Einkünften
- Gewinnermittlung nach §4 oder §5 EStG
- Bei investitionsbedingtem GFB: begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere
Förderhöhe im Detail
Grundfreibetrag (bis Gewinn 33.000 €): 15 % = max. 4.950 €; investitionsbedingt bis Gewinn 580.000 €; gestaffelt
Kombinierbar mit
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