Beschreibung

Selbstständige und EPU können einen Gewinnfreibetrag von bis zu 15 % auf die ersten 33.000 € ihres Gewinns geltend machen. Für höhere Gewinne gibt es abgestufte Freibetragsquoten. Für den Grundfreibetrag bis 4.500 € sind keine Investitionen nötig; für den investitionsbedingten GFB sind begünstigte Investitionen nachzuweisen.

Voraussetzungen

  • Natürliche Person mit betrieblichen Einkünften
  • Gewinnermittlung nach §4 oder §5 EStG
  • Bei investitionsbedingtem GFB: begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere

Förderhöhe im Detail

Grundfreibetrag (bis Gewinn 33.000 €): 15 % = max. 4.950 €; investitionsbedingt bis Gewinn 580.000 €; gestaffelt

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Selbstständige, EPU, Freiberufler
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Stand 15.03.2026