Beschreibung

Der Investitionsfreibetrag (IFB) erlaubt Unternehmen, 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuer Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens zusätzlich zur regulären Abschreibung steuerlich abzuziehen. Für ökologische Investitionen (z.B. Energieeffizienz, erneuerbare Energien) beträgt der IFB 15 %. Gültig ab dem Wirtschaftsjahr 2023.

Voraussetzungen

  • Betriebsausgabe
  • neues körperliches Wirtschaftsgut des abnutzbaren Anlagevermögens
  • Mindestnutzungsdauer 4 Jahre im Inland

Förderhöhe im Detail

Max. 1 Mio. € Bemessungsgrundlage je Wirtschaftsjahr; wird als Betriebsausgabe zusätzlich zur AfA abgesetzt

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Unternehmen, kmu
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle bmf.gv.at
Stand 15.03.2026