Investitionsfreibetrag (IFB) – allgemein
Steuerlicher Abzug von 10 % (bzw. 15 % für Öko-Investitionen) auf neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Frist: laufend
Beschreibung
Der Investitionsfreibetrag (IFB) erlaubt Unternehmen, 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuer Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens zusätzlich zur regulären Abschreibung steuerlich abzuziehen. Für ökologische Investitionen (z.B. Energieeffizienz, erneuerbare Energien) beträgt der IFB 15 %. Gültig ab dem Wirtschaftsjahr 2023.
Voraussetzungen
- Betriebsausgabe
- neues körperliches Wirtschaftsgut des abnutzbaren Anlagevermögens
- Mindestnutzungsdauer 4 Jahre im Inland
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
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