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Förderhöhe 10 % der Investitionssumme (15 % für Öko-Investitionen)
Investitionsfreibetrag (IFB) – allgemein
Steuerlicher Abzug von 10 % (bzw. 15 % für Öko-Investitionen) auf neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für ökologische Investitionen (z.B.
Frist: laufend
Beschreibung
Der Investitionsfreibetrag (IFB) erlaubt Unternehmen, 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuer Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens zusätzlich zur regulären Abschreibung steuerlich abzuziehen. Für ökologische Investitionen (z.B. Energieeffizienz, erneuerbare Energien) beträgt der IFB 15 %. Gültig ab dem Wirtschaftsjahr 2023.
Voraussetzungen
- Betriebsausgabe
- neues körperliches Wirtschaftsgut des abnutzbaren Anlagevermögens
- Mindestnutzungsdauer 4 Jahre im Inland
Förderhöhe im Detail
Max. 1 Mio. € Bemessungsgrundlage je Wirtschaftsjahr; wird als Betriebsausgabe zusätzlich zur AfA abgesetzt
Kombinierbar mit
✓ Aktiv Gewinnfreibetrag (GFB) für Selbstständige Bis zu 4.500 €/Jahr (Grundfreibetrag, ohne Investition); höher mit Investitionsnachweis ✓ Aktiv Investitionsfreibetrag (IFB) — Ökologische Investitionen 22 % (befristet bis 12/2026) ✓ Aktiv Forschungsprämie (F&E-Prämie) 14 % 14 % der anrechenbaren F&E-Ausgaben
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