Investitionsfreibetrag (IFB) — Ökologische Investitionen
Steuerlicher Zusatzabzug von 15–22 % für ökologische Unternehmensinvestitionen — befristet erhöhte Rate bis Ende 2026
Frist: Erhöhte Rate gilt bis 31. Dezember 2026
Beschreibung
Der Investitionsfreibetrag (IFB) ermöglicht Unternehmen, einen zusätzlichen Prozentsatz der Investitionskosten als Betriebsausgabe geltend zu machen — ohne dass die Anschaffung selbst weniger wert wird. Für ökologische Investitionen gilt ein erhöhter IFB-Satz: normalerweise 15 % (statt 10 % Standard). Befristet bis 31. Dezember 2026 wurde der Satz auf 22 % erhöht (Standard auf 15 %). Maximale Investitionsbasis: 1 Mio. € pro Wirtschaftsjahr.
Voraussetzungen
- Betrieb oder Unternehmen in Österreich
- Investition in qualifiziertes Anlagevermögen (Öko-Kriterien)
- mind. 4 Jahre Verbleib im Betrieb
- keine GmbH-Entnahme innerhalb der Frist
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Befristete Rate von 22 % läuft Ende 2026 aus — danach wieder 15 %. Jetzt Investitionen tätigen nutzt die höhere Quote.
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