Beschreibung

Das AMS fördert Kurzarbeit für Unternehmen, die aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Arbeitszeit vorübergehend reduzieren müssen. Arbeitnehmer:innen erhalten einen Lohnausgleich von 80–90 % des Nettoentgelts für die Ausfallstunden; das AMS erstattet dem Arbeitgeber einen Großteil der Mehrkosten.

Voraussetzungen

  • Wirtschaftliche Schwierigkeiten oder außergewöhnliche Umstände
  • Vereinbarung mit Betriebsrat oder allen Arbeitnehmer:innen
  • Antrag beim AMS vor Beginn der Kurzarbeit

Förderhöhe im Detail

Arbeitgeber erhält Kurzarbeitsbeihilfe vom AMS; genaue Höhe abhängig von Lohnhöhe und Dauer

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Unternehmen, arbeitgeber
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle ams.at
Stand 15.03.2026