Kurzarbeit / Kurzarbeitsbeihilfe (AMS)
AMS-Beihilfe für Unternehmen, die Arbeitszeit vorübergehend reduzieren statt Personal abzubauen
Frist: laufend
Beschreibung
Das AMS fördert Kurzarbeit für Unternehmen, die aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Arbeitszeit vorübergehend reduzieren müssen. Arbeitnehmer:innen erhalten einen Lohnausgleich von 80–90 % des Nettoentgelts für die Ausfallstunden; das AMS erstattet dem Arbeitgeber einen Großteil der Mehrkosten.
Voraussetzungen
- Wirtschaftliche Schwierigkeiten oder außergewöhnliche Umstände
- Vereinbarung mit Betriebsrat oder allen Arbeitnehmer:innen
- Antrag beim AMS vor Beginn der Kurzarbeit
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
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