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Förderhöhe Keine USt-Abgabepflicht; Vereinfachung der Buchführung
Kleinunternehmerregelung – Umsatzsteuerbefreiung
Kleinunternehmer mit Umsatz bis 55.000 €/Jahr sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Sie dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Frist: Laufend; Option beim Finanzamt
Beschreibung
Unternehmen und Selbstständige mit einem Jahresumsatz bis 55.000 € (ab 2025) sind von der Umsatzsteuer befreit und müssen keine USt-Erklärung abgeben. Sie dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen. Die Regelung vereinfacht die Buchführung erheblich.
Voraussetzungen
- Jahresumsatz unter 55.000 € (netto, ab 2025)
- Österreichische Steuerpflicht
- Kein freiwilliger Verzicht auf die Befreiung
Förderhöhe im Detail
Befreit von USt-Pflicht und Voranmeldung; kein Vorsteuerabzug; einmalige Überschreitung um 15 % alle 5 Jahre möglich
Kombinierbar mit
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