Beschreibung

Die AMS Eingliederungsbeihilfe fördert Unternehmen, die beim AMS vorgemerkte Personen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt einstellen (z.B. Langzeitarbeitslose, Ältere, Personen nach Rehabilitation). Das AMS übernimmt einen Teil der Lohnkosten für einen definierten Zeitraum. Regionale Unterschiede in der Umsetzung sind möglich — die zuständige AMS-Regionalstelle beraten.

Voraussetzungen

  • Unternehmen mit Sitz in Österreich
  • Einstellung einer beim AMS vorgemerkten Person mit erschwertem Arbeitsmarktzugang
  • Antrag beim AMS vor Einstellung
  • kollektivvertragliche Entlohnung

Förderhöhe im Detail

Lohnkostenzuschuss für bis zu 12 Monate
Förderquote je nach AMS-Bewilligung und Zielgruppe
Details bei der zuständigen AMS-Regionalstelle

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

Antragstellung VOR der Einstellung erforderlich — nachträgliche Anträge werden nicht anerkannt. Regionale Variationen möglich; AMS-Regionalstelle kontaktieren.

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Unternehmen
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle ams.at
Stand 15.03.2026