AMS Eingliederungsbeihilfe
Lohnkostenzuschuss für Unternehmen bei Einstellung bestimmter arbeitsuchender Personen
Frist: laufend
Beschreibung
Die AMS Eingliederungsbeihilfe fördert Unternehmen, die beim AMS vorgemerkte Personen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt einstellen (z.B. Langzeitarbeitslose, Ältere, Personen nach Rehabilitation). Das AMS übernimmt einen Teil der Lohnkosten für einen definierten Zeitraum. Regionale Unterschiede in der Umsetzung sind möglich — die zuständige AMS-Regionalstelle beraten.
Voraussetzungen
- Unternehmen mit Sitz in Österreich
- Einstellung einer beim AMS vorgemerkten Person mit erschwertem Arbeitsmarktzugang
- Antrag beim AMS vor Einstellung
- kollektivvertragliche Entlohnung
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Antragstellung VOR der Einstellung erforderlich — nachträgliche Anträge werden nicht anerkannt. Regionale Variationen möglich; AMS-Regionalstelle kontaktieren.
Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.