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Förderhöhe individuell
Kombilohnbeihilfe (AMS)
Einkommensaufstockung für Langzeitarbeitslose 50+, Personen mit Gesundheitseinschränkung oder Wiedereinsteigerinnen. Die Kombilohnbeihilfe des AMS.
Frist: laufend
Beschreibung
Die Kombilohnbeihilfe des AMS sichert den Lebensunterhalt von Personen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit, die eine gering entlohnte, aber vollversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Damit soll der Übergang aus der Langzeitarbeitslosigkeit in reguläre Beschäftigung erleichtert werden. Die Beihilfe wird zusätzlich zum niedrigen Lohn ausbezahlt.
Voraussetzungen
- Mind. eines: Gesundheitseinschränkung, Langzeitarbeitslosigkeit (>3 Monate) + Alter >50, Wiedereinstieg nach Karenz, Abschluss beruflicher Rehabilitation
- vollversicherungspflichtige Beschäftigung mind. 20–30 Std./Woche
Förderhöhe im Detail
Einkommensaufstockung auf Basis Einkommensunterschied
Beantragung beim AMS
Max. Bezugsdauer zeitlich begrenzt
Kombinierbar mit
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Wichtiger Hinweis
Beantragung beim AMS-Betreuer/in. Gilt für Personen mit bestimmten Zielgruppenmerkmalen (Alter, Gesundheit, Wiedereinstieg).
Zur offiziellen Förderseite →
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