Kombilohnbeihilfe (AMS)
Einkommensaufstockung für Langzeitarbeitslose 50+, Personen mit Gesundheitseinschränkung oder Wiedereinsteigerinnen
Frist: laufend
Beschreibung
Die Kombilohnbeihilfe des AMS sichert den Lebensunterhalt von Personen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit, die eine gering entlohnte, aber vollversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Damit soll der Übergang aus der Langzeitarbeitslosigkeit in reguläre Beschäftigung erleichtert werden. Die Beihilfe wird zusätzlich zum niedrigen Lohn ausbezahlt.
Voraussetzungen
- Mind. eines: Gesundheitseinschränkung, Langzeitarbeitslosigkeit (>3 Monate) + Alter >50, Wiedereinstieg nach Karenz, Abschluss beruflicher Rehabilitation
- vollversicherungspflichtige Beschäftigung mind. 20–30 Std./Woche
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Beantragung beim AMS-Betreuer/in. Gilt für Personen mit bestimmten Zielgruppenmerkmalen (Alter, Gesundheit, Wiedereinstieg).
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