Beschreibung

Die Kombilohnbeihilfe des AMS sichert den Lebensunterhalt von Personen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit, die eine gering entlohnte, aber vollversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Damit soll der Übergang aus der Langzeitarbeitslosigkeit in reguläre Beschäftigung erleichtert werden. Die Beihilfe wird zusätzlich zum niedrigen Lohn ausbezahlt.

Voraussetzungen

  • Mind. eines: Gesundheitseinschränkung, Langzeitarbeitslosigkeit (>3 Monate) + Alter >50, Wiedereinstieg nach Karenz, Abschluss beruflicher Rehabilitation
  • vollversicherungspflichtige Beschäftigung mind. 20–30 Std./Woche

Förderhöhe im Detail

Einkommensaufstockung auf Basis Einkommensunterschied
Beantragung beim AMS
Max. Bezugsdauer zeitlich begrenzt

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

Beantragung beim AMS-Betreuer/in. Gilt für Personen mit bestimmten Zielgruppenmerkmalen (Alter, Gesundheit, Wiedereinstieg).

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Zielgruppe Privatpersonen
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle ams.at
Stand 14.03.2026