Beschreibung

Der FFG Innovationsscheck mit Selbstbehalt fördert KMU bei der Beauftragung externer Forschungseinrichtungen (Universitäten, FHs, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) mit bis zu €10.000 (80 % der förderfähigen Kosten). Der Selbstbehalt beträgt 20 %. Ziel ist die Anbahnung von F&E-Kooperationen und die Durchführung von Innovations- und Technologieprojekten. Einreichung jederzeit via eCall der FFG, einmal pro 12 Monate pro Unternehmen.

Voraussetzungen

  • KMU mit Betriebsstätte in Österreich (max. 250 MA, Umsatz bis €50 Mio.)
  • Kooperation mit qualifizierter Forschungseinrichtung
  • technologie- und branchenoffen
  • max. 1 Einreichung pro 12 Monate
  • De-minimis-Rahmen: max. €300.000 über 3 Jahre

Förderhöhe im Detail

Förderquote: 80 %
Selbstbehalt: 20 %
Max. Förderung: €10.000 (= €12.500 förderfähige Kosten)
1x pro 12 Monate pro Unternehmen
Einreichung via eCall der FFG

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

Nachfolger des eingestellten aws Innovationsschecks. Einreichung jederzeit möglich. Für größere F&E-Projekte: FFG Basisprogramm prüfen.

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Unternehmen
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle ffg.at
Stand 14.03.2026