FFG Innovationsscheck mit Selbstbehalt
Bis 10.000 € für KMU zur Finanzierung externer F&E-Leistungen bei Forschungseinrichtungen — 80 % Förderquote, laufend einreichbar
Frist: laufend (1.1.2026 – 31.12.2026)
Beschreibung
Der FFG Innovationsscheck mit Selbstbehalt fördert KMU bei der Beauftragung externer Forschungseinrichtungen (Universitäten, FHs, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) mit bis zu €10.000 (80 % der förderfähigen Kosten). Der Selbstbehalt beträgt 20 %. Ziel ist die Anbahnung von F&E-Kooperationen und die Durchführung von Innovations- und Technologieprojekten. Einreichung jederzeit via eCall der FFG, einmal pro 12 Monate pro Unternehmen.
Voraussetzungen
- KMU mit Betriebsstätte in Österreich (max. 250 MA, Umsatz bis €50 Mio.)
- Kooperation mit qualifizierter Forschungseinrichtung
- technologie- und branchenoffen
- max. 1 Einreichung pro 12 Monate
- De-minimis-Rahmen: max. €300.000 über 3 Jahre
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Nachfolger des eingestellten aws Innovationsschecks. Einreichung jederzeit möglich. Für größere F&E-Projekte: FFG Basisprogramm prüfen.
Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.