Hilfsmittelförderung – Sozialministeriumservice
Förderung für Hilfsmittel und Adaptierungen für Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz und zu Hause
Frist: Antrag vor Anschaffung beim Sozialministeriumservice
Beschreibung
Das Sozialministeriumservice fördert notwendige Hilfsmittel zur beruflichen und sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Gefördert werden technische Hilfsmittel, Adaptierungen des Arbeitsplatzes oder des Wohnbereichs sowie spezielle Kommunikationshilfen.
Voraussetzungen
- Begünstigte behinderte Person (Feststellung durch Sozialministeriumservice)
- Notwendigkeit des Hilfsmittels für Beruf oder Alltag
- Antrag beim Sozialministeriumservice
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
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