Beschreibung

Das Sozialministeriumservice fördert notwendige Hilfsmittel zur beruflichen und sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Gefördert werden technische Hilfsmittel, Adaptierungen des Arbeitsplatzes oder des Wohnbereichs sowie spezielle Kommunikationshilfen.

Voraussetzungen

  • Begünstigte behinderte Person (Feststellung durch Sozialministeriumservice)
  • Notwendigkeit des Hilfsmittels für Beruf oder Alltag
  • Antrag beim Sozialministeriumservice

Förderhöhe im Detail

Höhe abhängig von Einkommenssituation und Notwendigkeit; Einzelfallentscheidung; ergänzend zu Krankenkassen-Leistungen

Kombinierbar mit

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Personen mit Behinderung
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Sozialministeriumservice
Stand 15.03.2026