Mobilitätszuschuss für Menschen mit Behinderung
Zuschuss für Führerschein und Fahrzeugkosten für Menschen mit Behinderung – bis zu 2.400 €
Frist: Antrag beim Sozialministeriumservice
Beschreibung
Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, können Zuschüsse für den Erwerb des Führerscheins, die Anschaffung eines Fahrzeuges oder notwendige Adaptierungen beantragen. Der Zuschuss wird vom Sozialministeriumservice gewährt.
Voraussetzungen
- Begünstigte behinderte Person gem. BEinstG (Grad der Behinderung mind. 50 %, festgestellt durch Sozialministeriumservice)
- Kraftfahrzeugnotwendigkeit durch Behinderung nachgewiesen (SMS-Bescheid erforderlich)
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Antrag beim Sozialministeriumservice
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.