Beschreibung

Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Behinderung auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, können Zuschüsse für den Erwerb des Führerscheins, die Anschaffung eines Fahrzeuges oder notwendige Adaptierungen beantragen. Der Zuschuss wird vom Sozialministeriumservice gewährt.

Voraussetzungen

  • Begünstigte behinderte Person gem. BEinstG (Grad der Behinderung mind. 50 %, festgestellt durch Sozialministeriumservice)
  • Kraftfahrzeugnotwendigkeit durch Behinderung nachgewiesen (SMS-Bescheid erforderlich)
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • Antrag beim Sozialministeriumservice

Förderhöhe im Detail

Führerscheinzuschuss: bis 1.200 €; KFZ-Anschaffung: nach Einkommenssituation; Adaptierungen: bis 2.400 €

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Personen mit Behinderung
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Sozialministeriumservice
Stand 15.03.2026