Lohnkostenförderung für Menschen mit Behinderung (Sozialministeriumservice)
Lohnzuschuss für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung einstellen – bis zu 2/3 der Lohnkosten
Frist: Antrag vor Dienstantritt beim Sozialministeriumservice
Beschreibung
Das Sozialministeriumservice fördert Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, mit Lohnkostenzuschüssen. Ziel ist die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt. Die Förderung kann bis zu 2/3 der Lohnkosten betragen und wird schrittweise reduziert.
Voraussetzungen
- Unternehmen mit Sitz in Österreich
- Einstellung einer begünstigten Behinderten Person
- Antrag beim Sozialministeriumservice vor Dienstantritt
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
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