Beschreibung

Das Sozialministeriumservice fördert Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, mit Lohnkostenzuschüssen. Ziel ist die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt. Die Förderung kann bis zu 2/3 der Lohnkosten betragen und wird schrittweise reduziert.

Voraussetzungen

  • Unternehmen mit Sitz in Österreich
  • Einstellung einer begünstigten Behinderten Person
  • Antrag beim Sozialministeriumservice vor Dienstantritt

Förderhöhe im Detail

Jahr 1: bis 2/3 der Lohnkosten; Jahr 2: bis 1/2; Jahr 3: bis 1/3; danach Verlängerung möglich

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Unternehmen, Arbeitgeber
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Sozialministeriumservice
Stand 15.03.2026