Ausgleichstaxe – Begünstigte Behinderte
Unternehmen ab 25 Mitarbeitern müssen begünstigte Behinderte einstellen oder Ausgleichstaxe zahlen
Frist: Jährlich; Meldung an Sozialministeriumservice
Beschreibung
Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeitern sind verpflichtet, für je 25 Mitarbeiter mindestens eine begünstigte behinderte Person zu beschäftigen. Tun sie dies nicht, fällt eine Ausgleichstaxe an (ab 2026 gestaffelt: 344 €/Monat im Grundfall, 485 € ab 100 AN, 512 € ab 400 AN, je unbesetztem Pflichtplatz). Die Einnahmen fließen in den Ausgleichstaxfonds.
Voraussetzungen
- Arbeitgeber:innen mit 25 oder mehr Arbeitnehmer:innen (Beschäftigungspflicht ab 25 AN)
- Begünstigte Behinderte gemäß Behinderteneinstellungsgesetz
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Die Ausgleichstaxe ist KEINE Förderung, sondern eine gesetzliche Abgabe bei Nichtrfüllung der Beschäftigungspflicht. Alternativ: Einstellung einer begünstigten behinderten Person vermeidet die Taxe.
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