Beschreibung

Unternehmen mit 25 oder mehr Mitarbeitern sind verpflichtet, für je 25 Mitarbeiter mindestens eine begünstigte behinderte Person zu beschäftigen. Tun sie dies nicht, fällt eine Ausgleichstaxe an (ab 2026 gestaffelt: 344 €/Monat im Grundfall, 485 € ab 100 AN, 512 € ab 400 AN, je unbesetztem Pflichtplatz). Die Einnahmen fließen in den Ausgleichstaxfonds.

Voraussetzungen

  • Arbeitgeber:innen mit 25 oder mehr Arbeitnehmer:innen (Beschäftigungspflicht ab 25 AN)
  • Begünstigte Behinderte gemäß Behinderteneinstellungsgesetz

Förderhöhe im Detail

Grundfall (bis 99 AN): 344 €/Monat
Ab 100 Arbeitnehmer:innen: 485 €/Monat
Ab 400 Arbeitnehmer:innen: 512 €/Monat
Alternativ: Einstellung einer begünstigten Person

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

Die Ausgleichstaxe ist KEINE Förderung, sondern eine gesetzliche Abgabe bei Nichtrfüllung der Beschäftigungspflicht. Alternativ: Einstellung einer begünstigten behinderten Person vermeidet die Taxe.

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Unternehmen, Arbeitgeber
Förderart information
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Sozialministeriumservice
Stand 15.03.2026