Außergewöhnliche Belastungen (Steuer)
Außergewöhnliche Ausgaben (Krankheitskosten, Pflegeheim, Behinderung) steuerlich absetzbar
Frist: In der Arbeitnehmerveranlagung (bis 5 Jahre rückwirkend)
Beschreibung
In der Arbeitnehmerveranlagung können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, die zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Beispiele: Krankheitskosten, Zahnbehandlung, Pflegeheimkosten, Behinderungskosten. Teils ohne, teils mit Selbstbehalt.
Voraussetzungen
- Außergewöhnlichkeit der Belastung
- Zwangsläufigkeit
- Belege und Rechnungen
- Einkommensteuerpflicht
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
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