Beschreibung

In der Arbeitnehmerveranlagung können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, die zwangsläufig entstehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Beispiele: Krankheitskosten, Zahnbehandlung, Pflegeheimkosten, Behinderungskosten. Teils ohne, teils mit Selbstbehalt.

Voraussetzungen

  • Außergewöhnlichkeit der Belastung
  • Zwangsläufigkeit
  • Belege und Rechnungen
  • Einkommensteuerpflicht

Förderhöhe im Detail

Ohne Selbstbehalt: z.B. Kinderbetreuung, Behinderungskosten, Katastrophenschäden; mit Selbstbehalt: allgemeine Krankheitskosten (je nach Einkommen 6–12 %)

Kombinierbar mit

Zur offiziellen Förderseite →

Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Steuerpflichtige, Personen mit Behinderung, Pflegende Angehörige
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Stand 15.03.2026