Beschreibung

In der Arbeitnehmerveranlagung können bestimmte Ausgaben als Sonderausgaben geltend gemacht werden: Kirchenbeitrag (bis 600 €), freiwillige Personenversicherungen, Wohnraumschaffung/-sanierung (Altfälle), Steuerberatungskosten. Viele Sonderausgaben werden automatisch per Datenmeldung berücksichtigt.

Voraussetzungen

  • Einkommensteuerpflicht
  • Belege vorhanden (bei Selbsteintragung)
  • Einige Ausgaben per automatischer Datenmeldung

Förderhöhe im Detail

Kirchenbeitrag bis 600 €/Jahr; Spendenabzug unbegrenzt (bei begünstigten Empfängern); Personenversicherungen nach Topfsonderausgaben-Regelung

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Arbeitnehmer, Steuerpflichtige
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Stand 15.03.2026