Sonderausgaben – Steuerliche Absetzbarkeit
Verschiedene Ausgaben als Sonderausgaben in der Arbeitnehmerveranlagung absetzbar – z.B. Kirchenbeitrag, Spenden, Versicherungen
Frist: In der Arbeitnehmerveranlagung (bis 5 Jahre rückwirkend)
Beschreibung
In der Arbeitnehmerveranlagung können bestimmte Ausgaben als Sonderausgaben geltend gemacht werden: Kirchenbeitrag (bis 600 €), freiwillige Personenversicherungen, Wohnraumschaffung/-sanierung (Altfälle), Steuerberatungskosten. Viele Sonderausgaben werden automatisch per Datenmeldung berücksichtigt.
Voraussetzungen
- Einkommensteuerpflicht
- Belege vorhanden (bei Selbsteintragung)
- Einige Ausgaben per automatischer Datenmeldung
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.