✓ Aktiv 🇦🇹 Bundesweit Steuerbonus
Förderhöhe Bis zu 10 % des Vorjahreseinkommens absetzbar
Spendenabzug – Steuerlich begünstigte Spenden
Spenden an begünstigte Organisationen als Sonderausgabe absetzbar – automatische Datenmeldung. Spenden an Organisationen.
Frist: In der Arbeitnehmerveranlagung; bis 31.12. des Steuerjahres spenden
Beschreibung
Spenden an Organisationen, die im Spendenregister des BMF eingetragen sind, können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden. Eingetragene Vereine und NGOs übermitteln die Spendendaten automatisch ans Finanzamt, sodass kein gesonderter Nachweis nötig ist.
Voraussetzungen
- Spende an im Spendenregister eingetragene Organisation
- Spendenquittung oder automatische Datenmeldung
- Einkommensteuerpflicht
Förderhöhe im Detail
Absetzbar bis 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Vorjahres; Steuerersparnis je nach Steuersatz
Kombinierbar mit
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