Spendenabzug – Steuerlich begünstigte Spenden
Spenden an begünstigte Organisationen als Sonderausgabe absetzbar – automatische Datenmeldung
Frist: In der Arbeitnehmerveranlagung; bis 31.12. des Steuerjahres spenden
Beschreibung
Spenden an Organisationen, die im Spendenregister des BMF eingetragen sind, können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden. Eingetragene Vereine und NGOs übermitteln die Spendendaten automatisch ans Finanzamt, sodass kein gesonderter Nachweis nötig ist.
Voraussetzungen
- Spende an im Spendenregister eingetragene Organisation
- Spendenquittung oder automatische Datenmeldung
- Einkommensteuerpflicht
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
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