Beschreibung

Spenden an Organisationen, die im Spendenregister des BMF eingetragen sind, können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden. Eingetragene Vereine und NGOs übermitteln die Spendendaten automatisch ans Finanzamt, sodass kein gesonderter Nachweis nötig ist.

Voraussetzungen

  • Spende an im Spendenregister eingetragene Organisation
  • Spendenquittung oder automatische Datenmeldung
  • Einkommensteuerpflicht

Förderhöhe im Detail

Absetzbar bis 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Vorjahres; Steuerersparnis je nach Steuersatz

Kombinierbar mit

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Steuerpflichtige, Spender
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Stand 15.03.2026