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Förderhöhe Bis zu 1.000 €/Kind/Jahr – steuerfrei
Betriebliche Kinderbetreuung – steuerfreier Arbeitgeberzuschuss
Arbeitgeber kann bis zu 1.000 €/Jahr je Kind steuerfrei für Kinderbetreuung zuschießen. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern pro Kind und Jahr bis.
Frist: Laufend; Anfrage beim Arbeitgeber
Beschreibung
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern pro Kind und Jahr bis zu 1.000 € steuerfrei als Zuschuss für Kinderbetreuungskosten gewähren. Dieser Betrag ist weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig und kann direkt an die Betreuungseinrichtung oder als Kostenerstattung geleistet werden.
Voraussetzungen
- Arbeitsverhältnis
- Kind unter 10 Jahren
- Institutionelle Kinderbetreuung
- Arbeitgeber bietet Zuschuss an
Förderhöhe im Detail
Frei von Lohnsteuer und SV-Beiträgen; direkter Zuschuss an Einrichtung oder Kostenersatz; freiwillige Leistung des Arbeitgebers
Kombinierbar mit
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