Beschreibung

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern pro Kind und Jahr bis zu 1.000 € steuerfrei als Zuschuss für Kinderbetreuungskosten gewähren. Dieser Betrag ist weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig und kann direkt an die Betreuungseinrichtung oder als Kostenerstattung geleistet werden.

Voraussetzungen

  • Arbeitsverhältnis
  • Kind unter 10 Jahren
  • Institutionelle Kinderbetreuung
  • Arbeitgeber bietet Zuschuss an

Förderhöhe im Detail

Frei von Lohnsteuer und SV-Beiträgen; direkter Zuschuss an Einrichtung oder Kostenersatz; freiwillige Leistung des Arbeitgebers

Kombinierbar mit

Zur offiziellen Förderseite →

Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Arbeitnehmer mit Kindern, Arbeitgeber
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Stand 15.03.2026