Mitarbeiterprämie & Gewinnbeteiligung (steuerfrei)
Gewinnbeteiligung bis 3.000 €/Jahr lohnsteuerfrei; Mitarbeiterprämie bis 1.000 €/Jahr (befristete Sonderregelung)
Frist: Laufend; innerbetriebliche Vereinbarung
Beschreibung
Arbeitgeber können zwei steuerfreie Leistungen gewähren: (1) Gewinnbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Z 35 EStG bis 3.000 €/Jahr frei von Lohnsteuer und SV — dauerhaft; (2) Mitarbeiterprämie gem. § 124b Z 447 EStG bis 1.000 €/Jahr — befristete Sonderregelung (2024/2025). Beide Leistungen müssen allen oder einer Gruppe von Arbeitnehmern gewährt werden und dürfen nicht reguläres Gehalt ersetzen.
Voraussetzungen
- Arbeitsverhältnis
- Freiwillige Prämie oder Gewinnbeteiligung
- Allen oder einer Gruppe von Arbeitnehmern gewährt
- Nicht als Gehaltsersatz
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Gewinnbeteiligung und Mitarbeiterprämie sind zwei getrennte Rechtsgrundlagen. Die steuerfreie Mitarbeiterprämie war befristet (bis 2025). Für 2026 beim WKO oder BMF prüfen ob und in welcher Höhe sie weiterläuft.
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