Beschreibung

Arbeitgeber können zwei steuerfreie Leistungen gewähren: (1) Gewinnbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Z 35 EStG bis 3.000 €/Jahr frei von Lohnsteuer und SV — dauerhaft; (2) Mitarbeiterprämie gem. § 124b Z 447 EStG bis 1.000 €/Jahr — befristete Sonderregelung (2024/2025). Beide Leistungen müssen allen oder einer Gruppe von Arbeitnehmern gewährt werden und dürfen nicht reguläres Gehalt ersetzen.

Voraussetzungen

  • Arbeitsverhältnis
  • Freiwillige Prämie oder Gewinnbeteiligung
  • Allen oder einer Gruppe von Arbeitnehmern gewährt
  • Nicht als Gehaltsersatz

Förderhöhe im Detail

Gewinnbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG): bis 3.000 €/Jahr frei von Lohnsteuer und SV — dauerhaft
Mitarbeiterprämie (§ 124b Z 447 EStG): bis 1.000 €/Jahr steuerfrei — befristete Sonderregelung (zuletzt 2024/2025, für 2026 bitte AMS/WKO prüfen)
Kombination beider Leistungen: gemeinsam max. 3.000 €/Jahr steuerfrei möglich
Beide: freiwillig, allen AN oder einer Gruppe gewährt

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

Gewinnbeteiligung und Mitarbeiterprämie sind zwei getrennte Rechtsgrundlagen. Die steuerfreie Mitarbeiterprämie war befristet (bis 2025). Für 2026 beim WKO oder BMF prüfen ob und in welcher Höhe sie weiterläuft.

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle wko.at
Stand 15.03.2026