Beschreibung

Das Land Oberösterreich unterstützt Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen (Pflegestufe 3 oder höher) zuhause betreuen, mit einem jährlichen Urlaubszuschuss. Der Urlaub muss in Österreich verbracht werden — Auslandsurlaube sind nicht förderbar. Für Urlaub innerhalb OÖ gibt es bis €278,32, für Urlaub im übrigen Österreich bis €216,47. Mindestaufenthalt: 1 Nacht. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Urlaubs gestellt werden.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in OÖ seit mind. 6 Monaten vor Urlaubsantritt
  • Pflegebedürftiger Angehöriger mit Pflegestufe 3 oder höher
  • Antragsteller ist die primäre pflegende Person
  • Urlaub muss in Österreich sein (kein Ausland förderbar)
  • Urlaubsunterkunft mit Rechnung und Zahlungsbestätigung
  • kein Einkommenslimit

Förderhöhe im Detail

Urlaub innerhalb OÖ: bis €278,32
Urlaub im übrigen Österreich: bis €216,47
Ausland: nicht förderbar
Einmalig pro Kalenderjahr
Keine Einkommensgrenze

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

Antrag bei der Abt. Soziales des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz. Rechnung und Zahlungsbestätigung der Unterkunft erforderlich.

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Privatpersonen
Förderart Zuschuss
Region Oberösterreich
Quelle land-oberoesterreich.gv.at
Stand 14.03.2026