Sozialhilfe / Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Soziale Grundsicherung für Menschen ohne ausreichendes Einkommen – bundesweite Übersicht
Frist: Antrag bei der Sozialbehörde des Bundeslandes
Beschreibung
Die Sozialhilfe (ehemals: Bedarfsorientierte Mindestsicherung) sichert das Existenzminimum für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die genaue Ausgestaltung und Höhe ist Ländersache, es gibt bundesweit einheitliche Mindeststandards.
Voraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellter Status
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Hilfsbedürftigkeit trotz Eigenmittel
- Kein ausreichendes Einkommen
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
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