Ausgleichszulage (Mindestpension)
Aufstockung der Pension auf den Mindestpensionsbetrag – Richtsatz 2025: 1.217 €/Monat
Frist: Automatisch oder Antrag bei PVA
Beschreibung
Wer eine Pension bezieht, die unter dem gesetzlichen Richtsatz liegt, hat Anspruch auf eine Ausgleichszulage. Diese stockt das Gesamteinkommen (Pension + sonstige Einkünfte) auf den Richtsatz auf. Für Ehepaare gilt ein erhöhter Richtsatz.
Voraussetzungen
- Pensionsbezug
- Gesamteinkommen unter dem Richtsatz
- Hauptwohnsitz in Österreich
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
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