✓ Aktiv 🇦🇹 Bundesweit Zuschuss
Förderhöhe 1.308,39 EUR/Monat (2026, Alleinstehende)
Ausgleichszulage (Mindestpension)
Aufstockung der Pension auf den Mindestpensionsbetrag – Richtsatz 2025: 1.217 €/Monat. Für Ehepaare gilt ein erhöhter Richtsatz.
Frist: Automatisch oder Antrag bei PVA
Beschreibung
Wer eine Pension bezieht, die unter dem gesetzlichen Richtsatz liegt, hat Anspruch auf eine Ausgleichszulage. Diese stockt das Gesamteinkommen (Pension + sonstige Einkünfte) auf den Richtsatz auf. Für Ehepaare gilt ein erhöhter Richtsatz.
Voraussetzungen
- Pensionsbezug
- Gesamteinkommen unter dem Richtsatz
- Hauptwohnsitz in Österreich
Förderhöhe im Detail
Alleinstehende: 1.308,39 EUR/Monat
Ehepaare: 2.064,12 EUR/Monat
Mit Bonus (30+ Beitragsjahre): bis 1.423,63 EUR
Mit 40+ Beitragsjahren: bis 1.700,76 EUR
Kombinierbar mit
Zur offiziellen Förderseite →
Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.