Beschreibung

Wer eine Pension bezieht, die unter dem gesetzlichen Richtsatz liegt, hat Anspruch auf eine Ausgleichszulage. Diese stockt das Gesamteinkommen (Pension + sonstige Einkünfte) auf den Richtsatz auf. Für Ehepaare gilt ein erhöhter Richtsatz.

Voraussetzungen

  • Pensionsbezug
  • Gesamteinkommen unter dem Richtsatz
  • Hauptwohnsitz in Österreich

Förderhöhe im Detail

Alleinstehende: 1.308,39 EUR/Monat
Ehepaare: 2.064,12 EUR/Monat
Mit Bonus (30+ Beitragsjahre): bis 1.423,63 EUR
Mit 40+ Beitragsjahren: bis 1.700,76 EUR

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Pensionisten, Senioren
Förderart Zuschuss
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Stand 15.03.2026