Beschreibung

Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen) haben nach dem Tod eines versicherten Ehegatten oder Elternteils Anspruch auf Hinterbliebenenpension. Die Witwen-/Witwerpension beträgt 0–60 % der Pension des/der Verstorbenen je nach eigenem Einkommen. Waisenpensionen laufen bis zum 18. bzw. 27. Lebensjahr.

Voraussetzungen

  • Tod des versicherten Ehepartners/Elternteils
  • Ehe oder eingetragene Partnerschaft
  • Wartezeit des Verstorbenen erfüllt
  • Antrag bei PVA

Förderhöhe im Detail

Gleiche Einkommen: 40 %
Verstorbener verdiente 3x mehr: 60 %
Hinterbliebener verdiente deutlich mehr: 0 %
Einmalzahlung wenn Wartezeit nicht erfuellt

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

Antrag innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod fuer volle Rueckwirkung stellen. Pension beginnt am Tag nach dem Tod. Zeitlich befristet (30 Monate) wenn Hinterbliebene/r unter 35 oder Versorgungsehe. Wiederheirat beendet die Pension; Einmalabfindung (35-facher Monatsbetrag) moeglich.

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Zielgruppe Hinterbliebene, Witwen, Witwer, Waisen
Förderart einkommensersatz
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Stand 15.03.2026