Telearbeitspauschale (Homeoffice-Pauschale)
Steuerliche Absetzung von Telearbeits-/Homeoffice-Kosten – bis zu 3 €/Tag, max. 300 €/Jahr
Frist: In der Arbeitnehmerveranlagung (bis 5 Jahre rückwirkend)
Beschreibung
Arbeitnehmer, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten, können eine Homeoffice-Pauschale von 3 € pro Homeoffice-Tag geltend machen (max. 100 Tage = 300 €/Jahr). Zusätzlich können ergonomische Arbeitsmittel (z.B. Bürostuhl) bis 300 €/Jahr als Werbungskosten abgesetzt werden.
Voraussetzungen
- Homeoffice-Vereinbarung oder Anordnung durch Arbeitgeber
- Mind. 26 Homeoffice-Tage im Jahr (für Pauschale)
- Keine Absetzung des häuslichen Arbeitszimmers gleichzeitig
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Seit 2025 als Telearbeitspauschale bezeichnet; Regelung inhaltlich unverändert.
Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.