Beschreibung

Arbeitnehmer, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten, können eine Homeoffice-Pauschale von 3 € pro Homeoffice-Tag geltend machen (max. 100 Tage = 300 €/Jahr). Zusätzlich können ergonomische Arbeitsmittel (z.B. Bürostuhl) bis 300 €/Jahr als Werbungskosten abgesetzt werden.

Voraussetzungen

  • Homeoffice-Vereinbarung oder Anordnung durch Arbeitgeber
  • Mind. 26 Homeoffice-Tage im Jahr (für Pauschale)
  • Keine Absetzung des häuslichen Arbeitszimmers gleichzeitig

Förderhöhe im Detail

Pauschale: 3 €/Tag, max. 100 Tage = 300 €; ergonomische Arbeitsmittel: bis 300 €/Jahr als Werbungskosten

Kombinierbar mit

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Wichtiger Hinweis

Seit 2025 als Telearbeitspauschale bezeichnet; Regelung inhaltlich unverändert.

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Arbeitnehmer, Homeoffice-Beschäftigte
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Stand 15.03.2026