✓ Aktiv 🇦🇹 Bundesweit Steuerbonus
Förderhöhe Tagesdiäte: 26,40 €/Tag; Nächtigungsgeld: 15 €/Nacht (pauschal)
Reisekosten & Diäten – Steuerliche Absetzbarkeit
Dienstreise-Kosten und Tagesspesen als Werbungskosten absetzbar – steuerfreie Arbeitgebererstattungen. Beruflich bedingte Reisekosten.
Frist: In der Arbeitnehmerveranlagung (bis 5 Jahre rückwirkend)
Beschreibung
Beruflich bedingte Reisekosten können als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu zählen Fahrtkosten, Nächtigungskosten und Tagesspesen (Diäten). Vom Arbeitgeber steuerfrei erstattete Reisekosten werden nicht in die Steuererklärung aufgenommen. Selbst getragene Kosten ohne Arbeitgeberersatz sind absetzbar.
Voraussetzungen
- Berufliche Veranlassung der Reise
- Belege für Fahrten, Nächtigungen
- Reise über ortsübliche Entfernung (>25 km oder mehrere Stunden)
Förderhöhe im Detail
Tagespauschale: 26,40 €/Tag (ab 12 Std.); Nächtigungspauschale: 15 €; Fahrtkosten: tatsächlich oder amtliches Kilometergeld (0,42 €/km)
Kombinierbar mit
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