Beschreibung

Beruflich bedingte Reisekosten können als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu zählen Fahrtkosten, Nächtigungskosten und Tagesspesen (Diäten). Vom Arbeitgeber steuerfrei erstattete Reisekosten werden nicht in die Steuererklärung aufgenommen. Selbst getragene Kosten ohne Arbeitgeberersatz sind absetzbar.

Voraussetzungen

  • Berufliche Veranlassung der Reise
  • Belege für Fahrten, Nächtigungen
  • Reise über ortsübliche Entfernung (>25 km oder mehrere Stunden)

Förderhöhe im Detail

Tagespauschale: 26,40 €/Tag (ab 12 Std.); Nächtigungspauschale: 15 €; Fahrtkosten: tatsächlich oder amtliches Kilometergeld (0,42 €/km)

Kombinierbar mit

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Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.

Zielgruppe Arbeitnehmer, Selbstständige
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Stand 15.03.2026