Reisekosten & Diäten – Steuerliche Absetzbarkeit
Dienstreise-Kosten und Tagesspesen als Werbungskosten absetzbar – steuerfreie Arbeitgebererstattungen
Frist: In der Arbeitnehmerveranlagung (bis 5 Jahre rückwirkend)
Beschreibung
Beruflich bedingte Reisekosten können als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu zählen Fahrtkosten, Nächtigungskosten und Tagesspesen (Diäten). Vom Arbeitgeber steuerfrei erstattete Reisekosten werden nicht in die Steuererklärung aufgenommen. Selbst getragene Kosten ohne Arbeitgeberersatz sind absetzbar.
Voraussetzungen
- Berufliche Veranlassung der Reise
- Belege für Fahrten, Nächtigungen
- Reise über ortsübliche Entfernung (>25 km oder mehrere Stunden)
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
Externe Seite — Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Konditionen direkt beim Anbieter prüfen.