Werbungskosten – Steuerliche Absetzbarkeit
Berufsbedingte Ausgaben als Werbungskosten absetzbar – Fortbildung, Arbeitsmittel, Fachliteratur
Frist: In der Arbeitnehmerveranlagung (bis 5 Jahre rückwirkend)
Beschreibung
Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind: Fortbildungskosten, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Berufskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Dienstreisen ohne Ersatz durch Arbeitgeber. Sie werden in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.
Voraussetzungen
- Berufliche Veranlassung nachweisbar
- Belege vorhanden
- Einkommensteuerpflicht als Arbeitnehmer
Förderhöhe im Detail
Kombinierbar mit
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