Beschreibung

Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind: Fortbildungskosten, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Berufskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Dienstreisen ohne Ersatz durch Arbeitgeber. Sie werden in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.

Voraussetzungen

  • Berufliche Veranlassung nachweisbar
  • Belege vorhanden
  • Einkommensteuerpflicht als Arbeitnehmer

Förderhöhe im Detail

Werbungskostenpauschale: automatisch 132 €/Jahr; darüber hinaus tatsächliche Kosten absetzbar; Steuerersparnis je nach Steuersatz

Kombinierbar mit

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Zielgruppe Arbeitnehmer, Steuerpflichtige
Förderart Steuerbonus
Region 🇦🇹 Bundesweit
Quelle Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Stand 15.03.2026